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Barmenia Pflege-Option

Mit der Barmenia Pflege-Option können Sie sich zum vereinbarten Rentenbeginn für einen Pflegeschutz entscheiden! Und zwar ohne Gesundheitsprüfung und unabhängig vom aktuellen Gesundheitszustand. Also auch dann, wenn Sie zu Rentenbeginn bereits pflegebedürftig sind. Ab Rentenbeginn erhalten Sie dann eine reduzierte lebenslange Altersrente. Bei Pflegebedürftigkeit verdoppelt sich diese Altersrente. Das garantieren wir bereits bei Vertragsabschluss - ohne wenn und aber!

Was steckt hinter der Pflege-Option?

Die Pflege-Option gilt nicht für alle Vertragskonstellationen. Sie ist eingeschlossen bei einer Aufschubzeit von mindestens 120 Monaten und einem Rentenbeginn nach Vollendung des 63. und vor Vollendung des 73. Lebensjahres.

Was bedeutet die Pflege-Option für mich?

Die Barmenia PrivatRenten haben eine Pflege-Option inklusive - ohne Mehrbeitrag und ohne zusätzliche Gesundheitserklärungen d. h. wenn Sie die Pflege-Option ausüben, zahlen wir an Stelle der ursprünglich versicherten Rente eine etwas niedrigere Altersrente. Diese Altersrente verdoppelt sich bei Pflegebedürftigkeit. Ob Sie die Pflege-Option ausüben oder nicht, entscheiden Sie selbst erst kurz vor Rentenbeginn.

Was passiert, wenn ich die Pflege-Option nicht ausübe?

Dann erhalten Sie die lebenslange Altersrente in der ursprünglich vereinbarten Höhe. Im Pflegefall wird dann keine höhere Rente fällig.

Wann und wie lange erhalte ich die doppelte Altersrente?

  • bei oder nach Rentenbeginn
  • wenn Sie voraussichtlich mindestens 6 Monate pflegebedürftig sein werden
  • wenn Sie bereits 6 Monate ununterbrochen pflegebedürftig gewesen sind

Die doppelte Altersrente bekommen Sie mit Eintritt der Pflegebedürftigkeit, frühestens ab dem vereinbarten Rentenbeginn und solange, wie die versicherte Person lebt. Auch wenn sich der Gesundheitszustand verbessert oder die Pflegebedürftigkeit ganz entfällt, zahlen wir die erhöhte Altersrente weiter.

Wie kann ich die Pflege-Option ausüben?

Die Pflege-Option können Sie in den letzten 3 Monaten vor dem vereinbarten Rentenbeginn ausüben. Diese Mitteilung muss schriftlich erfolgen. Die Ausübung ist auch möglich, wenn die versicherte Person bei Rentenbeginn bereits pflegebedürftig ist. In diesem Fall zahlen wir direkt ab Rentenbeginn die doppelte Altersrente. Wenn die Pflege-Option ausgeübt wurde, kann diese Entscheidung nicht mehr rückgängig gemacht werden.

In diesen Tarifen ist die Pflege-Option enthalten:
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